Großherzogtum Sachsen Weimar Eisenach
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Durch den seit etwa 100 Jahren anhaltenden Rechtsstillstand im Staatlichen Deutschen Recht, welcher erst durch die Weimarer Republik, dann durch die NSDAP mit Hitler-Deutschland und schließlich seit Ende des zweiten Weltkrieges durch die „etablierten“ Parteien als angebliche Volksvertretung für die Bundesrepublik Deutschland (UN-Treuhand-Lizenznehmer gem. Art. 77 Abs. 1 b der UN-Charta) auf dem Staatsgebietes des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach verursacht wurde, stellen die deutschen Volkszugehörigen und indigenen Einwohner (Bevölkerung) des Staatsgebietes nunmehr nachfolgenden rechtswidrigen Notstand fest:

  • Verletzung sämtlicher Grund- & Menschenrechte im Völker- und Staatsrechtssinn, welche die derzeitigen Regierungsverantwortlichen (Parteien) des Freistaates Thüringen durch Treuhandbruch (Zuwiderhandlung) mißachten und damit auch gegen die Forderungen aus Art. 77 der UN-Charta verstoßen, welcher die Verantwortlichen dazu verpflichtet, die Förderung des Wohles der hier lebenden Einwohner aufs Äußerste zu unterstützen,
  • Aufrechterhaltung einer nichtstaatlichen Struktur im Handelsrecht (Treuhand) zur Verwaltung des thüringischen Staatsgebietes,
  • Entrechtung und Entehrung der hiesigen Bevölkerung durch den Entzug ihrer eigentlichen Rechtsstellung als Staatsangehörige des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach,
  • Vorsätzliche Täuschung der Bevölkerung, die Niederlassung ihres Wohnsitzes gemäß § 7 Abs. 1 BGB vom 18. August 1896 im Inland des Bundesstaates Sachsen-Weimar-Eisenach zu erklären,
  • Vollständig fehlende Gewaltenteilung innerhalb der Treuhand in jeder Hinsicht auf allen Ebenen und eingetretener Rechtsbankrott in Verbindung mit tatsächlicher Willkür und somit Eintritt des Rechtsstillstandes, auch durch Mißachtung von geltendem Recht sowie echtem gültigen Recht,
  • Fehlen der inneren und äußeren Sicherheit durch Hospitalisation sich auf dem Staatsgebiet unrechtmäßig aufhaltender Menschen und Offenhaltung der Staatsgrenzen,
  • Ausplünderung und Enteignung der hiesigen Bevölkerung durch menschenfeindliche Abgaben- und Steuerregelungen aus der Zeit des Nationalsozialismus,
  • Mißbrauch der Bevölkerung als Sachobjekte innerhalb des Gesundheitswesens durch die Zulassung und Akzeptanz von Vereinigungen, die ausschließlich den ökonomischen Vorteil nicht aber die Gesundheit zum Ziel haben. Eine vorbeugende Gesundheitsfürsorge zur Vermeidung von Krankheiten wird weder in der heranwachsenden Jugend berücksichtigt noch in der breiten Bevölkerung betrieben.
  • Drangsalierung der Bevölkerung des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach mit menschenverachtenden Maßnahmen durch Behauptungen, die gesundheitlichen Volksfürsorge schützen zu wollen, ohne jedoch einen einzigsten echten wissenschaftlichen Nachweis und ohne jede Verhältnismäßigkeit,
  • Unterstützung eines Genozids an der Bevölkerung Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach durch extreme Angst- und Panikpropaganda, unbegründete Einschränkung aller bürgerlichen Grundrechte, Verhängung von Ausgangssperren, Maskenpflicht, Zwangstests und Werbung für Impfungen im noch experimentellen Status als vorgeblich sinnvolle medizinischen Behandlungen, um Privilegien statt Rechte zu erhalten,
  • Systematische Zerstörung aller Wertevorstellungen über die Familie durch Spaltung, Genderismus, Manipulation, Frühsexualisierung, usw. in Kindereinrichtungen, Schulen, Universitäten und Fortbildungseinrichtungen,
  • Zerstörung der mittelständigen Wirtschaft (familiengeführte Unternehmen) durch Verhängung von Berufsverboten, in vielen Branchen (z.B. Gastronomie, körpernahe Dienste, ...)

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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