Durch den seit etwa 100 Jahren anhaltenden Rechtsstillstand im Staatlichen Deutschen Recht, welcher erst durch die Weimarer Republik, dann durch die NSDAP mit Hitler-Deutschland und schließlich seit Ende des zweiten Weltkrieges durch die „etablierten“ Parteien als angebliche Volksvertretung für die Bundesrepublik Deutschland (UN-Treuhand-Lizenznehmer gem. Art. 77 Abs. 1 b der UN-Charta) auf dem Staatsgebietes des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach verursacht wurde, stellen die deutschen Volkszugehörigen und indigenen Einwohner (Bevölkerung) des Staatsgebietes nunmehr nachfolgenden rechtswidrigen Notstand fest:

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