Auf welcher Grundlage arbeitet die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach ?
Seit Sommer 2021 arbeitet die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach in Erkenntnis eines nicht mehr abwendbaren rechtswidrigen staatlichen Notstandes. Dieser Notstand kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, daß offensichtlich für Jedermann ein Rechtsbankrott des Rechtskreise BRiD zu erkennen ist. Die Treuhandverwaltung der BRiD führt im Rahmen ihrer Verwaltungsaufgaben diese Tätigkeiten trotz des unzweifelhaften herrschenden Notstandes unbeirrt weiter. Der Notstand ist allumfassend und systemimmanent unheilbar. Der Rechtskreis der BRiD hat dafür gesorgt, daß die auf Deutschen Boden lebenden Menschen vollständig entrechtet werden. Eine entsprechende Rechtsstellung und damit auch alle Inhaber- und Urheberrechte, wird den hier lebenden Menschen durch eine Fiktion von Recht vorenthalten. "Bund und Länder" sind Erfindungen der Westalliierten und damit FIKTION VON RECHT. Wer seinen Wohnsitz im Gebiet im Stand vom 31.12.1937 einrichtet, wohnt automatisch in der Internierungszone.
Die BRiD Verwaltungsfirma "Bund" selbst weiß, daß:
-
sie treuhänderisch als "Bund" in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eingetreten ist, jedoch weder rechts- noch geschäftsfähig sein kann;
-
sie nicht Träger von Rechten sein kann, wenn sie nur dem Recht verpflichtet ist;
-
alle ihre geschaffenen (geltenden) Rechtsgrundlagen durch die Alliierten Westmächte aufgehoben wurden:
-
alle abgehaltenen Wahlen seit ihrer Gründung 1949 ungültig sind;
-
alle erzeugten Verwaltungsakte seit dieser Gründung nichtig sind;
-
80+ "Gesetze und Verordungen" aus der Nazizeit derzeit angewendet werden, was gemäß Tillessen-Urteil 1947 verboten ist;
-
alle Aktivitäten ihrer Verwaltung und deren Untergliederungen Menschenrechtsverletzungen darstellen, da die Verwaltungen durch Zwangspersonifizierung jedem Menschen eine juristische Person als Rechtssubjekt aufzwingt, von der sie wiederum behauptet, es wäre die natürliche Person;
-
seit 18.07.1990 0:00 Uhr im Deutschen Reich nur das öffentliche Recht im Indigenat ALR, SDR 1918 gültig ist.
Dies Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und könnte endlos forgesetzt werden, da Lügen, Manipulation, Geschichtsfälschung, Erpressung und vieles mehr nicht erst seit 1918 durch fremde Mächte hier vollzogen werden.
Dieser offensichtliche Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen der indigenen Einwohner des Großherzogtums und begründet die in Notwehr veranlassten Handlungen der Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach.
Welche Aufgabe hat die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach?
Die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach gewährleistet in den Gemeinden die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Wahlverfahrens im Staatlichen Deutschen Recht im Rechtstand vom 27. Oktober 1918 - 23:59:59 Uhr, mit dem Gebietstand vom 31. Juli 1914 . Sie stellt insbesondere fest, wer aufgrund seiner erbrachten Nachweise mit seiner Rechtsstellung qualifiziert, stimmberechtigt und wählbar ist, erstellt bei erfolgreicher Prüfung der Nachweise notstandsrechtliche, vorläufige Staatsangehörigkeitsausweise zu Wahlzwecken und trägt die Wähler in das entsprechende Wählerverzeichnis ein.
Unterstützt die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach gewaltsame Lösungen, um ihre Aufgabe zu erfüllen und ihre Ziel zu erreichen?
Nein, die Wahlkommission Sachsen-Weimar-Eisenach ist eine friedliebende Gruppe. Der Aufbau einer wirklich subsidiären (selbstbestimmten) Gesellschaft, die von Unten nach Oben aufgebaut ist, braucht im Inneren zu deren Aufbau keine Waffen. Wir verfolgen friedliche Wege, welche unsere Gemeinden wieder im Staalichen Deutschen Recht mit dem Rechtstand vom 27.10.1918 23:59:59 Uhr handlungsfähig machen. Wir lehnen gewaltsame, nichtstaatliche Lösungen, die über das Notstandsrecht hinaus gehen ab.Man erntet,was man sät.