Großherzogtum Sachsen Weimar Eisenach
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Ende der Einwendungsfrist zu den Wahlen und Referenda 2023

Am 06. Dezember 2023 23:59:59Uhr endete die Frist für die Einwendungen gegen die durchgeführte Wahl, gemäß der Gemeindeordnung für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.

Es wurde somit festgestellt, daß die protokollierten Wahlen und Referenda, welche an den Wahltagen 25. November 2023 und 26. November 2023 auf dem Staatsgebiet des Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten, ihre Rechtsgültigkeit erhalten haben.

 

Wir heißen alle Mitglieder und gewählten Gemeindevertreter herzlich Willkommen in der

Gemeindevereinigung des Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 

 

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